Strom und Energie für Neu-Ulm
Energiemarkt
Als natürliches Monopol gilt die Strom- und Gasversorgung. Dies gilt auch als gerechtfertigt in der Marktwirtschaft. Die Essential-Facility-Theorie bietet die Grundlage für Energiemärkte, die sich liberalisieren zu können. Der Inhalt dieser Theorie bezieht sich auf die Kosten der Volkswirtschaft, bei denen anhand von natürlichen Monopolen, die nur auf bestimmte Teile einer Wertschöpfungskette ausgelegt sind, kein sinnvoller Wettbewerb stattfinden kann.
Abtrennung
Für diese Essential Facility gibt es eine Abtrennung des Anbieters. Beispielsweise handelt es sich bei diesen „wesentlichen Einrichtungen“ um die überregionalen Übertragungsnetze sowie die lokalen Verteilnetze für Erdgas und Strom. In der Regel wird ein Parallelbau dieser Netzte als nicht sinnvoll angesehen. Auf den nach- und vorgelagerten Märkten soll allerdings die Verfügungsmacht nicht zu einer marktbeherrschenden Stellung werden. Das bedeutet, dass die wesentliche Einrichtung für Dritte zur Mitbenutzung überlassen werden soll. Dies gegen eine angemessene Vergütung, die auch von einem Regulator gesetzt werden kann. Im Artikel 82 des EG-Vertrages und auch in § 19 des deutschen Kartellgesetzes findet man die Essential-Facility-Theorie. In der Vergangenheit wurden die Energiemärkte zudem zunehmend liberalisiert.
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